Zu uns ins PGS darf CC noch – doch warum?

Der umtriebige und nicht weniger unflätige Präsident des FC Sion, Christian Constantin, wurde ja bekanntlich mit einer 14-monatigen Platzsperre belegt; dies für seinen Ausraster gegen Fernsehkommentator Rolf Fringer. Bei diesem Verdikt der Swiss Football League SFL macht etwas stutzig: Constantin darf explizit keine Spiele der Super League, der Challenge League, des Schweizer Cups und der Männer Nationalmannschaft A mehr besuchen.
Das irritiert, da die «üblichen Hooligans» normalerweise für alle Fussballspiele in der Schweiz gesperrt werden. So legt der Fussballverband in seinen Richtlinien zum Stadionverbot fest, dass bei einem Stadionverbot «der Besuch sämtlicher durch den SFV, seine Abteilungen, Regionalverbände und Klubs sowie andere Veranstalter durchgeführten Wettbewerbs- und Freundschaftsspiele (…) untersagt» ist.

Wurde da für CC eine Ausnahme gemacht, damit er immerhin noch die Spiele seiner zweiten Mannschaft besuchen kann?  Der Medienverantwortliche des SFV, Marco von Ah, unterscheidet: «Bei der Sanktion gegen Constantin handelt es sich nicht um ein eigentliches Stadionverbot, sondern um eine Platzsperre.» Von Ah legt auch Wert auf die Feststellung, dass die Sanktion nicht vom Fussballverband SFV selber, sondern von der Swiss Football League SFL ausgesprochen wurde.  Diese ist eine Unterorganisation des SFV, zuständig für die Super League und die Challenge League.

Nun sind wir gespannt, ob Constantin dann auch tatsächlich seine U21 im PGS besuchen wird. Die nächste Gelegenheit dazu bietet sich am Sonntag, 29. April 2018, wenn die Walliser in der Rückrunde nach St.Gallen kommen.

Falls es  den FC Sion bis dann noch gibt. Vielleicht hat der grosse CC bis dahin seinen Club auch schon pulverisiert. Bekanntlich will er – laut seinen eigenen Angaben – gegen die Liga  in den Krieg ziehen, und im Krieg geht es ja meist um «Sein oder Nichtsein». (fm)

So steht es in den «Richtlinien betreffend den Erlass von Stadionverboten» des SFV, Ausgabe 2012.